Neue Covid-19 Regelungen in der Schule. Sie gelten von Mai bis Juni und laufen mit 30. Juni 2023 aus:
Mit dem BGBl. II 137/2023 vom 28. April 2023 sind die meisten Coronaregeln außer Kraft gesetzt worden.
Derzeit gilt im Schulbereich folgendes:
- Die Hygienemaßnahmen bleiben aufrecht (Händewaschen, Lüften, usw.)
- Es gibt seit 01.05.2023 keine Maskenpflicht.
- Corona ist weiterhin eine meldungspflichtige Krankheit.
- Für alle positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen ist eine zehntägige Verkehrsbeschränkung Während dieser dürfen die betroffenen Personen ihre Wohnung bzw. ihr Haus verlassen, sind aber in ihren Aktivitäten eingeschränkt. Man kann sich ab dem fünften Tag der Verkehrsbeschränkung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) freitesten.
Die Verkehrsbeschränkung umfasst:
- Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske
- außerhalb des privaten Wohnbereichs
- in öffentlichen Verkehrsmitteln
- in privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
- im privaten Wohnbereich bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten
- Betretungsverbot von Einrichtungen mit vulnerablen Risikogruppen oder risikobehafteten Settings wie:
- Kindergärten, Kinderkrippen, Krabbelstuben,
- Primarschulen und sonstige Betreuungseinrichtungen für Kinder unter elf Jahren, Ausnahme: Mitarbeiter:innen, betreute Kinder, Begleitpersonen.
- Die Bestellung von COVID-19-Beauftragten die Erstellung von COVID-19-Präventionskonzepten bei größeren Veranstaltungen ist nicht mehr verpflichtend.
Quelle:
https://www.sozialministerium.at/Corona/allgemeine-informationen/regelungen-oesterreich.html#taegliches-leben
https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/regionale-zusaetzliche-massnahmen/steiermark/